FLEXIBLE SOWIE FAIRE PREIS- UND VERTRAGSGESTALTUNG
Die Abrechnung der gelieferten Energie wird im Wärmeliefervertrag vereinbart. Hierbei wird zwischen dem
Grund- und Wärmeverbrauchspreis unterschieden. Hinzu kommen noch die Anschlusskosten.
FLEXIBLE SOWIE FAIRE PREIS- UND VERTRAGSGESTALTUNG
Die Abrechnung der gelieferten Energie wird im Wärmeliefervertrag vereinbart. Hierbei wird zwischen dem
Grund- und Wärmeverbrauchspreis unterschieden. Hinzu kommen noch die Anschlusskosten.
Einmalige Anschlusskosten
Leitungsnetz zum Anschluss des Gebäudes Übergabestation Pufferspeicher
Grundpreis
Entgelt in €/kW für die
Bereitstellung der bestellten Anschlussleistung
Wärmeverbrauchspreis
Entgelt in ct/kWh für die gelieferte Energiemenge in kWh -> Sie zahlen nur, was auch verbraucht wurde
Einmalige Anschlusskosten
Leitungsnetz zum Anschluss des Gebäudes Übergabestation Pufferspeicher
Grundpreis
Entgelt in €/kW für die
Bereitstellung der bestellten Anschlussleistung
Wärmeverbrauchspreis
Entgelt in ct/kWh für die gelieferte Energiemenge in kWh -> Sie zahlen nur, was auch verbraucht wurde
Grund- und Wärmeverbrauchspreis werden bei Vertragsabschluss initial vereinbart. Einflussgrößen bei der Preisberechnung sind die vom Wärmelieferant zu tragenden Investitionskosten und der geplante Energieverbrauch. Die Abrechnung erfolgt jährlich mit monatlicher Abschlagszahlung.
Zur Sicherheit des Wärmeabnehmers werden die Preise über die Laufzeit hinweg ausschließlich mittels einer Preisgleitklausel angepasst. Hierbei werden individuell vereinbarte Indizes des Statistischen Bundesamtes und/oder von C.A.R.M.E.N. e.V. zu Grunde gelegt.
Verschiedene Einflussparameter gewährleisten dabei auf Wunsch eine maximale Unabhängigkeit von Preissteigerungen des genutzten Energieträgers Hackschnitzel. Die Einflussgrößen und deren Zusammensetzung können nach Absprache geändert werden.
Vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Indizes unter: www.destatis.de
Flexible Modelle bieten maximale Anpassungsfähigkeit und
garantieren, dass die jeweiligen lokalen Gegebenheiten
berücksichtigt werden.
Flexible Modelle bieten maximale Anpassungsfähigkeit und
garantieren, dass die jeweiligen lokalen Gegebenheiten
berücksichtigt werden.
Grund- und Wärmeverbrauchspreis werden bei Vertragsabschluss initial vereinbart. Einflussgrößen bei der Preisberechnung sind die vom Wärmelieferant zu tragenden Investitionskosten und der geplante Energieverbrauch. Die Abrechnung erfolgt jährlich mit monatlicher Abschlagszahlung.
Zur Sicherheit des Wärmeabnehmers werden die Preise über die Laufzeit hinweg ausschließlich mittels einer Preisgleitklausel angepasst. Hierbei werden individuell vereinbarte Indizes des Statistischen Bundesamtes und/oder von C.A.R.M.E.N. e.V. zu Grunde gelegt.
Verschiedene Einflussparameter gewährleisten dabei auf Wunsch eine maximale Unabhängigkeit von Preissteigerungen des genutzten Energieträgers Hackschnitzel. Die Einflussgrößen und deren Zusammensetzung können nach Absprache geändert werden.
Vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Indizes unter: www.destatis.de
Individuell abgestimmte Verträge
Zwischen uns und unseren Kunden werden sorgfältig ausgearbeitete und mit allen Beteiligten individuell abgestimmte Verträge geschlossen. Folgende Punkte finden unter anderem dabei Berücksichtigung:
- Vertragspartner sind Schlamp Wärmecontracting GmbH & Co. KG und der jeweilige Abnehmer
- Laufzeit: 10 – 15 Jahre (Modelle für längere Laufzeiten können abgestimmt werden)
- Vereinbarte Abrechnungsmodalität über die gesamte Laufzeit mit indexbasierter Preisgleitklausel
- Reaktionszeiten bei Unterbrechungen
- Definierter Leistungsumfang
- Dienstbarkeiten und Zugang zur Heizanlage seitens des Abnehmers
- Wartungsvertrag über die gesamte Laufzeit
- Individuelle Vereinbarungen
Individuell abgestimmte Verträge
Zwischen uns und unseren Kunden werden sorgfältig ausgearbeitete und mit allen Beteiligten individuell abgestimmte Verträge geschlossen. Folgende Punkte finden unter anderem dabei Berücksichtigung:
- Vertragspartner sind Schlamp Wärmecontracting GmbH & Co. KG und der jeweilige Abnehmer
- Laufzeit: 10 – 15 Jahre (Modelle für längere Laufzeiten können abgestimmt werden)
- Vereinbarte Abrechnungsmodalität über die gesamte Laufzeit mit indexbasierter Preisgleitklausel
- Reaktionszeiten bei Unterbrechungen
- Definierter Leistungsumfang
- Dienstbarkeiten und Zugang zur Heizanlage seitens des Abnehmers
- Wartungsvertrag über die gesamte Laufzeit
- Individuelle Vereinbarungen